Ja. Bitte beachten Sie eine frühzeitige Absage und Benachrichtigung. Vereinbarte Behandlungstermine, welche nicht wahrgenommen- oder mindestens 24 Stunden vor dem Terminantritt abgesagt werden, werden unabhängig vom Grund und ohne Anspruch auf Rückerstattung durch die Krankenkassen privat (Entschädigungspauschale) in Rechnung gestellt. Entgegen dieser Regelung kann eine kurzfristige Absage seitens Physiotherapie (z.B. Ausfall Therapeut/In) in keiner Form der Praxis oder dem Therapeuten/In in Rechnung gestellt werden.